VON DER AUE-GREINER

DIE ANWÄLTE




Nicolas Greiner

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgang etc.

 

 

  • 1980 in Berlin geboren, in Reinickendorf aufgewachsen, verheiratet, zwei Kinder.
  • Studium an der Freien Universität Berlin.
  • In der Kanzlei VON DER AUE - GREINER u.a. als Referendar seit 2007.
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2009, Fachanwaltslehrgang im Familienrecht 2008/2009, seit 2014 Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Arbeitskreis Reinickendorf.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • 2018 notarielle Fachprüfung 
  • seit November 2019 auch Notar in Berlin.


Bereits während des Referendariats habe ich mich auf das Familienrecht spezialisiert, um von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an fachlich kompetente Beratung und interessengerechte Vertretung im Bereich des Familienrechts gewährleisten zu können, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit des Anliegens aus den Augen zu verlieren.

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen familienrechtlichen Tätigkeit liegt sowohl in der Beratung während und nach der Trennung als auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Unterhalts-, Scheidungs-, Partnerschafts-,  Sorgerechts- und Umgangsverfahren, sowie in Vermögens- und Immobilienauseinandersetzungen.


Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit sind die notariellen Tätigkeiten mit all ihren Facetten, insbeson­dere im Bereich des Familien- und Erbrechtes, d.h. die Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Erbauseinander­setzungen und Immobilienverträgen. 

 

Im Vordergrund steht dabei die individuelle Beratung und Betreuung meiner Mandantinnen und Mandanten während der Zusammenarbeit und die Herausforderung einzelfallorientierte Lösungen und Konzepte zu entwickeln, die den jeweiligen Interessen gerecht werden.

Regelmäßige und qualifizierte Fortbildungen, die im Zusammenhang mit meiner alltäglichen Tätigkeit stehen, sind für mich selbstverständlich und gehören gleichermaßen zu meinem beruflichen Alltag. 


Diese Einstellung zu meinem Beruf mag es mir ermöglicht haben, die strengen Anforderungen an die Zulassung als Anwaltsnotar zu erfüllen. 

 

Meine Mandantinnen und Mandanten juristisch zu unterstützen und zu vertreten und dabei tatsächlich Hilfe leisten zu können, macht mir jeden Tag deutlich, welche Bedeutung die rechtsberatenden Berufe haben und dass es richtig war, in die Fußstapfen meines Vaters zu treten.


Nicht nur im Beruf, sondern auch in der Familie und im Sport stelle ich mich den stets neuen Herausforderungen, wofür neben der Arbeit noch Zeit bleiben sollte.





Burchard Greiner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht



  • 1955 in Bergneustadt geboren, verheiratet, zwei Kinder.
  • Rechtsanwalt seit 1984 in der Kanzlei VON DER AUE.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2007. 

Ich habe den Schwerpunkt meiner Tätigkeit in den Bereichen, die das Umfeld der Familie stabilisieren, aber auch gefährden können.

 

Die Sicherung vor Kündigungen im Arbeitsrecht, der Durch­setzung eines Lohnanspruchs und der Schutz vor Diskrimi­nierung am Arbeitsplatz gewährleisten die wirtschaft­liche Grund­lage meiner Mandanten und machen eine Spezialisierung auf diesem Gebiet unentbehrlich. 


Auch die Gestaltung der Mietverhältnisse für die Familien­wohnung, das Recht ums Auto und den Verkehr sind meine täglichen Aufgaben.

 

 Die Verknüpfungen von Technik und Recht finde ich immer wieder faszinierend. Fälle aus diesem Bereich, für Handwerker und Unternehmer einerseits sowie deren Kunden andererseits, geben Gelegenheit, meine technische Kompetenz einzubringen. 


In der Freizeit stehen die Familie, der Garten, Radsport und Tanzen im Vordergrund. 

 

„Juristische Präzision, auch im Detail, sind wie in der Technik die Voraussetzung des Erfolges

 

 

 


Ekkehard von der Aue

Rechtsanwalt und Notar a. D. und Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht, Erbrecht



  • 1948 in Berlin geboren, verheiratet, ein Kind.
  • Rechtsanwalt seit 1976 mit eigener Kanzlei. Notar seit 1988, seit 2018 Notar a.D. 
  • Seit Einführung der Fachanwaltschaft (1996) als erster Berliner Fachanwalt für Familienrecht zugelassen. 
  • Acht Jahre lang Tätigkeit als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin und Mitglied der AUF.

Ich arbeite hauptsächlich im Ehe- und Familienrecht, führe Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren und betreue die Vermögens­auseinandersetzungen im Rahmen eines Trenn­ungs­konfliktes.


Die täglich neue und immer wieder andere Kommunikation mit Mandanten, Gegnern und Richtern, auch und gerade in der gerichtlichen Auseinandersetzung, machen den Anwaltsberuf für mich so einmalig und interessant.

 

Politik, Literatur, Theater und Kino, hierfür muss nach der Arbeit auch noch Zeit sein. 


 

„Ein Familienfachanwalt muss die Gesetze kennen, besonders aber das Leben.“

 

 

 





 
 
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